Wochenbett

Alle Frauen haben Anspruch auf Hebammenhilfe nach der Geburt. Auch wenn Sie in der Klinik entbunden haben betreue ich Sie gerne in der oft etwas turbulenten Zeit nach der Entbindung.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit mir in Verbindung, am besten schon in der Schwangerschaft.

 

Leistungen nach der Geburt:

-tägliche Hausbesuche bis zum 10. Tag nach der Entbindung

-ab dem 11. Tag bis zur 8. Lebenswoche haben Sie Anspruch auf 16 weitere Hebammenbesuche oder telefonische Beratungen

 

Von Ihrer Hebamme erhalten Sie auch Hilfe bei Stillproblemen oder einfach nur gute Tipps und Tricks, damit das Stillen für Sie beide ein inniges Erlebnis und kein Problem wird.

Bei Stillproblemen stehe ich Ihnen bis zum Ende des 1. Lebensjahres zur Seite.

 

Was kostet die Hebammenhilfe?

Die genannten Leistungen trägt Ihre Krankenkasse. Auch die privaten Kassen orientieren sich meist an diesen Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Ihr Kind ist schon ein paar Wochen alt, Sie haben keine Nachsorgehebamme aber trotzdem eine Frage oder ein Problem?

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Telefonisch unter 08291/9595 oder per email info@hebamme-zusmarshausen.de